Art. 332 · ZPP «Alterssiedlungen Stegmatt»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 122 · Original-PDF
332 ZPP «Alterssiedlungen Stegmatt» ZöN 1 bis 22 ZöN 23 (Zeughausstrasse) / Gesundheit, Wohnen, Pflege ZöN 24 bis 51
1Die ZPP «Alterssiedlungen Stegmatt» bezweckt
–eine verdichtete, geordnete und gut gestaltete Überbauung mit alPlanungszweck tersgerechten Wohnungen von hoher Wohnqualität unter Berücksichtigung der bestehenden Alterssiedlung;
–eine gute Einordnung in die angrenzende Bebauung;
–eine rationelle Erschliessung. 2 – Altersgerechte Wohnungen und ergänzende Dienstleistungen
–Auf Parzelle Nr. 1986 sind zusätzlich Wohnnutzungen gemäss den Art der Nutzung Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2) zulässig. 3 – Bestand auf Parzellen Nrn. 1298 und 1986:
–Die bestehende Alterssiedlung auf Parzelle Nr. 1298 darf baulich angepasst und geringfügig erweitert werden (Vergrösserung des Volumens um max. 10 %).
–Das bestehende Wohnhaus auf Parzelle Nr. 1986 darf baulich angepasst und geringfügig erweitert (Vergrösserung des Volumens um max. 10 %) oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Mass der Nutzung Einwohnergemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.