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Art. 321 · Weiter geltende besondere baurechtliche
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 158 · Original-PDF
321 Weiter geltende besondere baurechtliche Ordnungen Die im Anhang A34 aufgeführten besonderen baurechtlichen Ordnungen bleiben weiterhin gültig. Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.