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Art. 242 · Intensivlandwirtschaftszone, (ILWZ)

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 156 · Original-PDF

242 Intensivlandwirtschaftszone, (ILWZ)

1Die Intensivlandwirtschaftszone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die der bodenabhängigen oder bodenunabhängigen bzw. über die innere Aufstockung hinausgehende Produktion pflanzlicher Erzeugnisse, inklusive solchen einer Baumschule dienen.

2Die Fläche der in der Zone zulässigen Gewächshäuser beträgt insgesamt höchstens 7500 m2. Für die übrigen Bauten gelten die baupolizeilichen Masse der Mischzone M2.

3Gewächshäuser und übrige Bauten sind um die bestehenden Bauten / Hofgruppen anzuordnen.

4Es gelten die Vorschriften der ES III nach LSV. Beim Bau von neuen Gewächshäusern können durch die Hanglage entstehende SockelUntergeschosse im vollen Umfang für Lager und Arbeitsräume genutzt werden. Zu den in der M2 geltenden baupolizeilichen Massen vgl. Art. 212 Abs. 1. Neubauten sind in der Umgebung der bestehenden Bauten am Jägerweg resp. im Eigenacker anzuordnen. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.