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Art. 2.5 · Bereich für freie Anordnung Fläche X + Y

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 213 · Original-PDF

2.5 Bereich für freie Anordnung Fläche X + Y Oberstes Vollgeschoss

3Über dem Attikageschoss dürfen Liftaufbauten, Lichtkuppeln und dergleichen bis zu einer Höhe von maximal 1.2 m ab Oberkant Attikadach erstellt werden.

4Auf allen Seiten offene Überdeckungen von Rücksprüngen bis zur Fassadenflucht zum Schutz der Aussensitzplätze vor Regen und Wind sind pro Attikawohneinheit auf einer Länge von 5.0 m zugelassen. Allfällige Wind- und Wetterschutzverglasungen dürfen nur durch eine flexible Nur- oder Ganzglas-Konstruktion (ohne Rahmenprofile, ohne Isolierglas, ohne Dichtungen) ausgeführt werden. Der mit Wind- und Wetterschutzverglasung geschützte Raum darf nicht aktiv beheizt werden. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.