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Art. 18.6.1971
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 263 · Original-PDF
18.6.1971
–Alle arealinternen Planungs, Projektierungs- und Baukosten gehen zu Lasten des Grundeigentümers.
–Bei Änderungen oder für die Totalrevision des Überbauungsplans gelangt das Verfahren nach Art. 92ff BauG zur Anwendung. Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.