Art. 129 · A346 ZPP 6 «Iriz/Höger Busswil»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 262 · Original-PDF
129 Baureglement (BR)
–Es gilt die Überbauungsordnung «Zentrum» vom Besondere Bestimmungen Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 1.3.1995.
–Die Kosten für die Änderungen oder die Totalrevision der Überbauungsordnung sowie die Kosten für die arealinterne Erschliessung gehen vollumfänglich zulasten der Grundeigentümer.
–Das Verfahren richtet sich nach Art. 92 ff. BauG, A345 ZPP 5 «Nielacker Busswil»
1Die ZPP 5 «Nielacker Busswil» bezweckt im Gebiet Nielacker wird die Realisierung einer Wohnüberbauung mittels freistehender oder zusammengebauter Einfamilienhäuser angestrebt;
–Der bestehende Überbauungsplan «Nielacker», Planungszweck von der Baudirektion am 22.10.1980 genehmigt, entspricht dem Planungszweck und den ortsplanerischen Grundsätzen.
2Die ZPP 5 ist eine Wohnzone Wohnen im Sinne von Art. 211 Abs. 2 BR wobei nur Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen sind, die keinen zusätzlichen Motorfahrzeugverkehr verursachen.
3 – Ausnützungsziffer GFZo maximal 0.45 0.5
–Maximale Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig Art der Nutzung Ausnützungsziffer GFZo maximal 0.45 0.5
Maximale Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig 7 m, maximale Gesamthöhe: 11 m Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig
maximale Gesamthöhe: 11 m Mass der Nutzung 7 m, maximale Gesamthöhe: 11 m
4ES II
5 – Die Erschliessungsstrassen sind als Wohnstrassen auszugestalten.
–In der Mitte des Quartiers ist ein öffentlicher Platz Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze mit einer Fläche von rund 60 m2 als Verkehrs- und Spielfläche auszubilden und entsprechend auszugestalten.
–Die verkehrstechnische Erschliessung erfolgt ab dem Tulpenweg.
–Es gilt der altrechtliche Überbauungsplan mit SonBesondere Bestimmungen derbauvorschriften «Nielacker» von der Baudirektion genehmigt am 22.10.1980. Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.