Art. 123 · A330 ZPP «Wannersmatt»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 256 · Original-PDF
123 Baureglement (BR)
–Soweit möglich ist eine zentrale Energieversorgung anzustreben. A329 ZPP «Autobahn-Garage»
1Die ZPP «Autobahn-Garage» bezweckt die Sicherstellung einer rationellen, geordneten Erschliessung des Garagen- und Tankstellenbetriebes.
2Arbeiten entsprechend den Bestimmungen über die Arbeitszonen A (Art. 211 Abs. 5).
3Grünflächenziffer 10 5%. Im Weiteren gelten die baupolizeilichen Vorschriften der Arbeitszone b Ab.
4ES IV
5 – Die Grünbereiche und die Bepflanzung sind in Koordination mit den betrieblichen Abläufen festzulegen.
–Die Wildzäune im Bereich des AutobahnanschlusPlanungszweck Art der Nutzung Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze ses müssen nach Fertigstellung eines Bauprojektes in Absprache mit dem Wildhüter neu angebracht werden.
–Die Baugestaltung hat sich nach Art. 411 (Gestaltungsgrundsatz) zu richten. A330 ZPP «Wannersmatt»
1Die ZPP «Wannersmatt» bezweckt
–die Umnutzung des bestehenden Freizeitzentrums Planungszweck in eine Wohnüberbauung;
–eine gut und einheitlich gestaltete, Wohnüberbauung als Übergang zur offenen Landschaft;
–eine gute Einordnung ins Landschaftsbild und in die bestehende Überbauung;
–den optischen Bezug zwischen den Landschaftsräumen Wannersmatt und Schatthole;
–eine wirtschaftliche Erschliessung und Parkierung;
–die Berücksichtigung der Gefahrengebiete;
–der gestalterische Einbezug des Baches.
2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2). Art der Nutzung Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.