Art. 119 · A326 ZPP «Libellenweg»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 252 · Original-PDF
119 Baureglement (BR) Für den ökologischen Ausgleich sind grössere zusammenhängende Flächen auszuscheiden. Die Gestaltung und Pflege ist besonders zu regeln.
6Das Abbaugebiet soll möglichst rasch an die T6 und die T22 angeschlossen werden. Für diesen Zweck ist im Rahmen der UeO ein Freihaltebereich auszuscheiden.
Ab Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse hat die Erschliessung des gesamten Werkareals (Sektoren A und B) für den Schwerverkehr ausschliesslich über die Umfahrungsstrasse zu erfolgen.
Für Personen- und Lieferwagen bleibt die Zufahrt zum Werkareal über die Busswilstrasse auch nach Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse gewährleistet.
Die forstliche Erschliessung ist durchgehend zu gewährleisten. Das Forst- und Erholungswegnetz ist im Zuge der Rekultivierung vollständig wiederherzustellen und zweckmässig zu ergänzen. Erschliessungsgrundsätze A325 ZPP «Bernstrasse / Sägeweg / Oeleweg»
1Die ZPP «Bernstrasse / Sägeweg / Oeleweg» bezweckt
–die Sicherstellung einer rationellen Erschliessung;
–die Gewährleistung einer haushälterischen BodenPlanungszweck nutzung;
–das angemessene Freihalten des Lyssbachraums.
2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3).
3 – Maximale Bruttogeschossfläche GFo:10’800 11'900 m²
–Minimale Bruttogeschossfläche GFo:7'000 7'700 m²
4ES III.
5Der Freihaltung, Gestaltung und Aufwertung des Lyssbachraumes sind mittels Standort, Stellung und Grösse der Bauvolumen und den zu verwendenden Baumaterialien grösste Beachtung zu schenken. Art der Nutzung Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.