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Art. 118 · Baureglement (BR)

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 251 · Original-PDF

118 Baureglement (BR) Das übrige Areal im ZPP-Perimeter ist für den Abbau, die Wiederauffüllung und Rekultivierung bestimmt. Im Bereich ausserhalb des Werkareals sind nur Bauten und Anlagen gestattet, die für den Betrieb und die Kontrolle der Auffüllung temporär erforderlich sind oder als temporäre Einrichtungen dem Abbau, dem Transport oder der Trennung des abgebauten Rohmaterials (Kieswäsche) und der Sammlung, Sortierung und Lagerung kompostierbarer Abfälle dienen.

b)Übriges Areal im ZPP- Perimeter Zur Wiederauffüllung der Kiesgrube Bangerter dürfen grundsätzlich nur Inertstoffe und sauberes Aushubund Abraummaterial sowie Feinmaterial aus der Kiesveredelung verwendet werden.

3Die GebäudehFassadenhöhe traufseitig beträgt für den Sektor A 16 m, für den Sektor B 12 m. Die Gesamthöhe beträgt für den Sektor A 19.0 m, für den Sektor B 15.0 m. Als massgebendes Terrain gilt ab das Niveau Busswilstrasse. Silobauten und technischen Aufbauten sind in beiden Sektoren bis auf die erforderliche Höhe gestattet.

Die genauen Abgrenzungen der zulässigen Flächen für Rodung, Abbau, Wiederauffüllung und Rekultivierung ergeben sich aus den technischen Rahmenbedingungen sowie den Anforderungen zum Schutz der Umwelt. Ihre Festlegung erfolgt mit der UeO.

4ES IV

5Für die im Wirkungsbereich der ZPP erforderlichen Naturschutzmassnahmen gilt die Branchenvereinbarung «Naturschutz im Kies- und Steinbruchgewerbe».

Die offene Grubenfläche ist unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte auf das betrieblich notwendige Mass zu beschränken. Insbesondere sind die Rodungen zeitlich zu staffeln und flächenmässig zu begrenzen.

Die topografische Endgestaltung der Grube richtet sich nach folgenden Grundsätzen:

–Gliederung des Reliefs durch Kammerung des GeMass der Nutzung

a)Werkareal Sektoren A + B den Sektor A 16 m, für den Sektor B 12 m. Die Gesamthöhe beträgt für den Sektor A 19.0 m, für den Sektor B 15.0 m. Als massgebendes Terrain gilt ab das Niveau Busswilstrasse. Silobauten und techni-

b)Übriges Areal im ZPP-Perimeter Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze ländes.

–Harmonische Übergänge zwischen Auffüllung und gewachsenem Terrain. Gemeinde Lyss

den Sektor A 16 m, für den Sektor B 12 m.Die Ge-
samthöhe beträgt für den Sektor A 19.0 m, für den
Sektor B 15.0 m. Als massgebendes Terrain gilt ab
dasNiveau Busswilstrasse. Silobauten und techni-

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