Art. 117 · A325 ZPP «Bernstrasse / Sägeweg / Oeleweg»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 250 · Original-PDF
117 Baureglement (BR)
4ES II
5 – Einzel-, Doppel- und Reihenhaussiedlungen, massstäblich am Rande angeordnete Mehrfamilienhäuser mit hoher Wohnqualität.
–Bauten und Anlagen sind feingliedrig in das Terrain Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze einzupassen.
–Mittels eines Verbundes von privaten, öffentlichen und halböffentlichen Bereichen und Anschluss zum Wald, ist eine hohe Wohnqualität anzustreben. A324 ZPP «Kiesgrube Bangerter»
1Die ZPP «Kiesgrube Bangerter» bezweckt
–die langfristige Sicherstellung des Abbaus von Kies Planungszweck und Sand zur industriellen Verarbeitung an Ort;
–die ganzheitliche Planung und sukzessive Realisierung des Abbaus und der Wiederauffüllung sowie der Bauten und Anlagen zum Abbau, zur Verarbeitung und zur Zwischenlagerung der Produkte und zur Wiederaufbereitung von Erde und Steinen sowie für artverwandte Tätigkeiten;
–die Nutzung des bestehenden Grubenareals mit den erforderlichen Büroflächen für Administration und Verwaltung;
–die Etappierung von Abbau, Wiederauffüllung und Rekultivierung;
–das Freihalten von Bereichen für eine übergeordnete Strassenerschliessung;
–die geordnete Wiederherstellung des Geländes für die Folgenutzung.
2Das Werkareal umfasst das Grubenareal mit den bestehenden Bauten und Anlagen südöstlich der Busswilstrasse (Sektor A) sowie den Bereich zwischen Busswilstrasse und Bahnlinie (Sektor B). Die genaue Abgrenzung erfolgt mit der UeO.
Das Werkareal ist für Bauten und Anlagen der Industriebranche «Steine und Erden» und artverwandte Branchen bestimmt. Art der Nutzung
a)Werkareal Sektoren A + B Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.