Art. 115 · A323 ZPP «Hübeli»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 248 · Original-PDF
115 Baureglement (BR)
–Zusammenspiel von verdichtet überbauten mit offenen Räumen, in Form von Quartierspielplätzen, Spielwiesen usw.
–Eine funktionale Gliederung der Aussenräume mit besonderer Berücksichtigung der Übergangsbereiche zwischen privaten, halböffentlichen und öffentlichen Bereichen.
–Die Zuordnung eines Gartens oder eines grosszügigen Balkons/Terrasse zu möglichst vielen Wohnungen.
–Verknüpfung der Durchgrünungsbereiche und «Anbinden» an den Lyssbachraum.
–Ein möglichst autofreies, aber für Fussgänger und Radfahrer durchlässiges Wegnetz mit direkter Beziehung zum Ortskern, Schulen usw.
6Vor der Ausarbeitung der Überbauungsordung sind die Grundzüge der Erschliessung, Überbauung und Gestaltung in einem die gesamte Zone umfassenden Richtplan festzulegen. Diese dienen als Grundlage für den Durchführungsbeschluss zur notwendigen Baulandumlegung. Richtplan A322 ZPP «Areal alte Armaturenfabrik»
1Die ZPP «Areal alte Armaturenfabrik» bezweckt
–die Umnutzung des Geländes der ehemaligen ArPlanungszweck maturenfabrik;
–die gesamtheitliche Planung und Erschliessung;
–die Anordnung und Abstimmung von Bereichen unterschiedlicher Nutzungsart und Nutzungsintensität innerhalb und ausserhalb des Gebiets;
–die koordinierte Überbauung in Etappen;
–die zentrale Energieversorgung.
2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3) mit einem maximalen Anteil Arbeiten von 30% der BGF GFo. Art der Nutzung Mass der Nutzung Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.