Art. 107 · A316 ZPP «Grentschel»
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 240 · Original-PDF
107 Baureglement (BR) A315 ZPP «Areal Aemmer»
1Die ZPP «Areal Aemmer» bezweckt
–die Gestaltung und Aufwertung des SiedlungsranPlanungszweck des, des Lyssbachraums und des Strassenraums entlang des Wannersmattweges;
–die Regelung der baulichen Nutzung auf dem Areal.
2 – Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3).
–Der Wohnflächenanteil hat im Minimum 15% und Art der Nutzung im Maximum 30% zu betragen.
3 – Die maximal zu realisierende Bruttogesschossfläche Geschossfläche oberirdisch darf 3'900 4'300 m² nicht übersteigen.
–maximale GebäudeFassadenhöhe traufseitig: 10 m
–maximale Gebäudelänge: 35 m.
4ES III
5 – Der Freihaltung, Gestaltung und Aufwertung des Lyssbach- und des Siedlungsraumes sind durch Standort, Grösse und Stellung der Bauvolumen, die zu verwendenden Baumaterialien und die Gestaltung der Siedlungsränder grosse Beachtung zu schenken, so dass sich eine gute Gesamtwirkung im landschaftlich empfindlichen Gebiet der Schatthole ergibt.
–Die angemessene Gestaltung des Siedlungsrands Bruttogesschossflä-
che Geschossfläche oberirdisch darf 3'900 4'300 m²
Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze und die ökologische Aufwertung des Lyssbachraumes sind durch die Ausscheidung von Grünbereichen zu gewährleisten.
6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab dem Wannersmattweg. Erschliessungsgrundsätze Gemeinde Lyss
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