Art. 106 · Baureglement (BR)
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 239 · Original-PDF
106 Baureglement (BR) GFZo AZ 0.9 1.0 höhe traufseitig 1 3 – GFZo AZ 0.9 1.0; maximale GebäudeFassadenhöhe traufseitig 11.0 m.
–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbeMass der Nutzung werbsverfahrens nach den Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale GFZo AZ um 0.101 0.1 erhöhen.
–Wird nach dem Minergie-P-Standard, Stand 2011 oder gleichwertig gebaut, erhöht sich die maximale GFZo AZ darüber hinaus um 0.05 0.06.
4ES III
5 – Volumen und Anordnung der Bauten sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete festzulegen.
–Die Bauten sind mit Flachdächern einzudecken.
–Der arealquerende, eingedolte Schlattbach ist bei Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze der Projektierung zu berücksichtigen.
–Die Gestaltung und Nutzung der Aussenräume sind auf die Nutzungen in den angrenzenden Erdgeschoss ersten Vollgeschossen abzustimmen.
–Bei der Gestaltung des Aussenraums ist darauf zu achten, dass das Gebäude Hauptstrasse 3 räumlich auf dem Hirschenplatz steht, indem auf allen Seiten ein harter, öffentlich zugänglicher Aussenraum an die Fassaden anschliesst.
–Der auf der Südseite des Gebäudes Hauptstrasse 5 stehende Baum ist zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen.
6 – Die Erschliessung der Abstellplätze für die Bewohner hat entlang der Bahnlinie über die Parzelle Nr. 1722 zu erfolgen.
–Eine beschränkte Anzahl Besucherparkplätze kann Erschliessungsgrundsätze direkt ab der Hauptstrasse erschlossen werden.
–Zwischen den Gebäuden Hauptstrasse 3 und der Remise Hauptstrasse 3a ist eine attraktive öffentliche Fusswegverbindung zu schaffen, welche die Querung über die Bürenstrasse mit dem Trottoir entlang der Hauptstrasse verbindet.
–Es sind Massnahmen zur Entlastung des Areals Denkbar ist auch die Reduktion der maximal zulässigen Anzahl an Autoabstellplätzen. vom Fahrzeugverkehr zu prüfen. Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.