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Art. 100 · Baureglement (BR)

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 233 · Original-PDF

100 Baureglement (BR)

–Gebäudehöhe: max. 4.0 m

–Gebäudelänge: max. 15.0 m

über 4.0 m:

min. 7.5 m

–GA zu Gebäuden mit GHFh tr bis 4.0 m: min. 2.5 m

d)Zwei- bis vierseitig offene Überdachung / Unterstände

–Anbau an Einstellhallen / Futterzentrale und eingeschossige Bauten ohne Anrechnung an die Gebäudelänge zulässig

–GebäudehöheFh tr: max. 5.5 m

–GH:

max. 10.5 m

–Überdachungslänge: max. 35.0 m

Überbauung und Gestaltung bestehend

IV Erweiterung des Vereinsgebäudes um maximal 40% unter Einhaltung eines allseitigen Grenzabstands von mindestens 4.0 m. Der im kantonalen Inventar bezeichnete Lebensraum ist geschützt. ZSF E / Kleinkaliberschiessstand Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.