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Art. 5.3 · Empfindlichkeitsstufe

BZO Bonstetten · S. 12 · Original-PDF

5.3 Empfindlichkeitsstufe In der Erholungszone Friedhof gilt die Empfindlichkeitsstufe II, in jener im Schachen die Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.