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Art. 2.1 · Gestalterische Anforderungen

BZO Bonstetten · S. 6 · Original-PDF

2.1 Gestalterische Anforderungen 4 Alle Bauten und Anlagen müssen sich gut in das bestehende Ortsbild einordnen und haben deshalb erhöhten gestalterischen Anforderungen zu genügen. Bei Projekten mit zeitgenössischer Architektur, welche von einem eingesetzten Fachgremium als besonders gut beurteilt worden sind und die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können Abweichungen von den Kernzonenbestimmungen zugelassen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.