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Art. 2 · Gemeinde Bonstetten

BZO Bonstetten · S. 2 · Original-PDF

2 2 Gemeinde Bonstetten Bau- und Zonenordnung 5. Erholungszone 2 Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1'200 m2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.