← BZO Wiesendangen · Inhaltsverzeichnis

Art. 46 · Spiel- und Ruheflächen

BZO Wiesendangen · S. 17 · Original-PDF

1Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mit wenigstens drei Zimmern mindestens 10 m² Spiel- und Ruheflächen vorzusehen.

2Sie sind an besonnter Lage und möglichst abseits vom Verkehr anzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.