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Art. 31 · Nutzweise Gewerbezone G/6.0

BZO Wiesendangen · S. 13 · Original-PDF

1In der Gewerbezone zugelassen sind:

–Industrie- und Gewerbebauten sowie Handels‐ und Dienstleistungsbetriebe;

–Läden für den täglichen Bedarf bis zu einer Verkaufsfläche von max. 400 m².

2Nicht zulässig sind Grossläden, Einkaufszentren und andere Betriebe mit grossem Besucherverkehr.

3Zulässig sind nicht und mässig störende Betriebe. In der Gewerbezone Bahnhof Wiesendangen sind auch stark störende Betriebe zulässig. 13 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Wiesendangen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.