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Art. 25 · Grundmasse

BZO Wiesendangen · S. 12 · Original-PDF

1Wohnzone W1/1.3 W1/1.5 W2/1.6 W2/1.9 W2/2.4 W3/2.7 Baumassenziffer [m³/m²] max. 1.3 1.5 1.6 1.9 2.4 2.7 Vollgeschosse max. 1 1 2 2 2 3 Anrechenbares Dachgeschosse max. 2 2 2 2 2 2 Anrechenbares Untergeschoss max. 1 1 1 1 1 1 Fassadenhöhe traufseitig [m] max. 6.0 6.0 7.5 8.1 8.1 11.4 Fassadenhöhe giebelseitig Schrägdach [m] max. 11.0 11.0 12.5 14.1 14.1 17.4 Fassadenhöhe giebelseitig Flachdach [m] max. 9.0 9.0 10.5 11.1 11.1 14.4 Kl. Grundabstand [m] min. 4.0 4.0 4.0 4.0 4.0 5.0 Gr. Grundabstand [m] min. 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 10.0 Gebäudelänge [m] max. 25 25 30 35 35 40

2(aufgehoben)

3Für Klein- und Anbauten gemäss PBG und für in Einfamilienhäuser eingebaute Fahrzeugeinstellräume und für Gebäudeteile, die das massgebende Terrain nicht mehr als 1 m überragen, gilt eine zusätzliche Baumas­senziffer von 0.2 m³/m².

4Für verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen, gilt in den Zonen W1/1.3, W1/1.5 und W2/1.6 eine zusätzliche Baumassenziffer von 0.1 m³/m². In den Zonen W2/1.9, W2/2.4 und W3/2.7 gilt eine zusätzliche Baumassenziffer von 0.2 m³/m².

5Der grosse Grundabstand gilt für die Hauptwohnseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten.

6(aufgehoben)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.