Art. 12 · Umgebungsgestaltung
BZO Wiesendangen · S. 7 · Original-PDF
Umgebungs gestaltung
1Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. Änderungen sind bewilligungspflichtig.
2Terrainveränderungen und Abgrabungen zur Belichtung von Untergeschossen sind nicht gestattet. Kleinere Veränderungen können jedoch bewilligt werden, sofern eine gute Einordnung gewährleistet ist.
3Garagenzufahrten und Abstellplätze sind schonend einzupassen. Notwendige Hartflächen sind wenn möglich zu chaussieren oder zu pflästern. Die Vorgärten sind zu erhalten.
4Für die Umgebungsgestaltung sind ortstypische Materialien sowie einheimische und standortgerechte Pflanzen zu verwenden. 7 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Wiesendangen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.