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Art. 11 · Fassadengestaltung
BZO Wiesendangen · S. 7 · Original-PDF
Fassaden gestaltung
1Die Gestaltung der Fassaden ist auf die ortstypische Bauweise und die umgebenden Bauten abzustimmen. Die Detailausgestaltung hat sich an der Feingliedrigkeit der Altbauten zu orientieren.
2Fenster sind in herkömmlicher Bauweise sowie mit den ortsüblichen Materialien auszuführen. In der Regel haben sie eine hochrechteckige Form aufzuweisen und sind mit Fenstereinfassungen und Sprossen zu versehen.
3Giebelseitig sind keine aussenliegenden Balkone zulässig.
4Materialien und Farben sind dem Ortsbild anzupassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.