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Art. 6 · Bautyp A

BZO Bauma · S. 4 · Original-PDF

1Die Bauten vom Typ A dürfen unter Beibehaltung des Gebäudeprofils und der Erscheinung (Lage, äussere Grundrissabmessungen, kubische Gestaltung, ortstypische Ausbildung der Fassaden und des Daches) umgebaut oder ersetzt werden. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.

2Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse der Hygiene, des Ortsbildschutzes der Verkehrssicherheit oder der Landwirtschaft liegt. Bei Um- oder Ersatzbauten sind Abweichungen vom Gebäudeprofil und der Erscheinung im Interesse des Gewässerraumes, namentlich Gewährleistung Hochwasserschutz und die Zugänglichkeit zum Gewässer zu Unterhaltszwecken, möglich.

Bautyp B

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.