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Art. 80 · Rückforderung der Ersatzabgabe
BZO Elgg · S. 36 · Original-PDF
1Kann ein Grundeigentümer nach Zahlung der Ersatzabgabe die erforderliche Anzahl Abstellplätze ganz oder teilweise beschaffen, so kann er die seinerzeit geleisteten Ersatzabgaben anteilsmässig nach Massgabe der nun vorhandenen Abstellplätze ohne Zins zurückfordern. Es erfolgt ab Baubeginn pro Jahr eine Reduktion des Rückforderungsanspruches von 1/10 der geleisteten Ersatzabgabe.
3Der Gemeinderat erlässt ein Reglement über die Verwaltung der Rückforderungsansprüche.
e)Beratung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.