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Art. 68 · Baumschutz

BZO Elgg · S. 31 · Original-PDF

1Die gemäss der kommunalen Verordnung über den Naturschutz geschützten Bäume sind in den Ergänzungsplänen zu den Kernzonen dargestellt.

2In den übrigen Zonen sind die geschützten Bäume nicht dargestellt. Es ist die kommunale Verordnung über den Naturschutz zu beachten.

4Art. 66 wurde aufgrund der kantonalen Vorprüfung aufgehoben. Stand: 23. Juni 2023 31 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.