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Art. 60 · Besondere Vorschriften

BZO Elgg · S. 29 · Original-PDF

1Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um einen Zehntel.

2Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.

3Die maximalen Gebäudelängen erhöhen sich bei guter Gliederung der Bauten um 1/5.

4Die Vollgeschosszahlen dürfen in der Zone W2C um ein Geschoss erhöht werden. IV. GESTALTUNGSPLANBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.