Art. 55 · Grundmasse
BZO Elgg · S. 27 · Original-PDF
1Es gelten folgende Grundmasse: Zone G1 I1 I2 Baumassenziffer max. 3.5 m3/m2 5.0 m3/m2 8.0 Gesamthöhe 11.0 m 12.0 m 16.0 Grundabstand 3.5 m 3.5 m 3.5 Gebäudelänge 40.0 m 170.0 m 90.0
2Gegenüber Grenzen von Wohnzonen, Kernzonen und der Zone für öffentliche Bauten ist ein Abstand von 10.0 m einzuhalten.
3Bei Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehörige gemäss § 56 Abs. 4 PBG ist ein minimaler Lichteinfallswinkel von 45° bezogen auf das Fenstergesims einzuhalten.
| 3.5 m3/m2 | 5.0 m3/m2 | 8.0 |
|---|---|---|
| 11.0 m | 12.0 m | 16.0 |
| 3.5 m | 3.5 m | 3.5 |
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