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Art. 54 · Nutzweise

BZO Elgg · S. 26 · Original-PDF

3 Es sind mässig störende Betriebe zulässig. Bei zwei- und mehrgeschossigen Gebäuden darf maximal die Fläche eines Geschosses zu Wohnzwecken genutzt werden. Im Erdgeschoss ist keine Wohnnutzung zulässig.

2Nicht genehmigt gemäss Dispositiv III der Genehmigungsverfügung vom 17.03.2023, Nr. 1302/22 werden Art. 53 (rechte Spalte) BZO (Nachfolgeregelung zwingend). Bis zur Nachfolgeregelung wird Art. 53 (rechte Spalte) gestrichen.

3Nicht genehmigt gemäss Dispositiv III der Genehmigungsverfügung vom 17.03.2023, Nr. 1302/22 werden Art. 54 (zweiter Satz) BZO (Nachfolgeregelung zwingend). Bis zur Nachfolgeregelung wird Art. 54 (zweiter Satz) gestrichen. Stand: 23. Juni 2023 26 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG D Gewerbe- und Industriezonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.