← BZO Elgg · Inhaltsverzeichnis

Art. 48 · Nutzweise, Wohnzonen W1, W2A, W2B

BZO Elgg · S. 24 · Original-PDF

Neben Wohnungen sind in gemischt genutzten Gebäuden Büros und andere Dienstleistungsbetriebe zulässig, sofern sie nicht störender Art sind und soweit die beanspruchte Gesamtfläche 1/3 der realisierten, anrechenbaren Geschossflächen nicht überschreitet.

20%30%35%45%
1111
1222
1111
5.0 m4.0 m4.0 m5.0 m
10.0 m8.0 m8.0 m10.0 m
5.5 m8.1 m8.1 m8.1 m

Tabelle von S. 24 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.