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Art. 5 · Nutzweise
BZO Wädenswil · S. 9 · Original-PDF
1In allen Wohnzonen ist nicht störendes Gewerbe zulässig. Quartiergaststätten sind zulässig, sofern keine unverhältnismässigen Immissionen entstehen.
2Lärmvorbelastete Gebiete sind im Zonenplan speziell bezeichnet. Zulässigkeit von Gewerbe
3 Bau- und Zonenordnung (BZO)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.