Art. 24 · Zulässigkeit, Mindestfläche, Anforderungen
BZO Wädenswil · S. 17 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in allen Zonen zulässig, soweit sie nicht durch Eintrag im Zonenplan ausgeschlossen sind.
2Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m2
3Zusätzlich zu den Bestimmungen gemäss § 71 PBG müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden: ˗ Einhalten des Standards Minergie und ˗ Erfüllen der Anforderungen des alters- und behindertengerechten Bauens zumindest im Folgenden über das gesetzliche Mindestmass hinausgehenden Umfang: ˗ stufenlose Zugänge alle Wohnungen und ˗ Anpassbarkeit aller Wohnungen an die Ansprüche des altersund behindertengerechten Bauens. Zulässigkeit Mindestfläche Anforderungen Gebäudehöhe Ausnützungszuschlag Gebäudelänge Abstände Freifläche 1Die zulässige Gebäudehöhe beträgt: ˗ in der Zone W2/40%: max. 10.50 m ˗ in den Zonen W3/55%, WG3/55%: max. 13.50 m ˗ in den Zonen W4/70%, WG4/70%, WG5/85%: max. 19.50 m
2Die Ausnützungsziffer der Regelbauweise darf um maximal 1/10 erhöht werden.
3Die Gebäude- und die Gesamtlänge sind, ausser bei Terrassenhäusern i.S.v. Art. 6 BZO, nicht beschränkt.
4Die zonengemässen Abstände gelten nur gegenüber Nachbargrundstücken.
5Freiflächen sind zusammenhängend zu gestalten und haben der Arealüberbauung als benützbare Aussenräume zu dienen.
11 Bau- und Zonenordnung (BZO) F. Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.