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Art. 13 · Rücksicht auf angrenzende Wohnzonen
BZO Wädenswil · S. 12 · Original-PDF
Abstand von Wohnzonen Gegenüber angrenzenden Wohnzonen gilt ein Grenzabstand von mindestens 10 m, wobei Zonengrenzen wie Grundstücksgrenzen wirken. C. Kernzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.