← BZO Stammheim · Inhaltsverzeichnis
Art. 43 · Rebabstand
BZO Stammheim · S. 23 · Original-PDF
Gebäude haben von ausserhalb der Bauzone gelegenen Reben mit im Grundbuch eingetragener Rebverpflichtung den zonengemässen Grenzabstand einzuhalten, mindestens jedoch 8 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.