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Art. 42 · Begrünung und Bepflanzung

BZO Stammheim · S. 23 · Original-PDF

Begrünung 1 Geeignete Teile des Gebäudeumschwunges sind zu begrünen und die versiegelten Flächen auf Zufahrten und Zugänge zu beschränken. 2 Der vorhandene Baumbestand ist zu schonen.

Bepflanzung 3 Für eine ökologisch hochwertige Umgebungsgestaltung soll die Begrünung und Bepflanzung mit standortgerechten und möglichst einheimischen Pflanzenarten erfolgen. Es dürfen keine invasiven gebietsfremden Organismen verwendet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.