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Art. 4 · Nutzweise

BZO Stammheim · S. 6 · Original-PDF

Zulässige Nutzungen

1In den Kernzonen KI, KII, KW und KWG sind Wohnen, nicht störendes und mässig störendes Gewerbe sowie landwirtschaftliche Betriebe zulässig.

2In der Kernzone KIII sind Wohnen und nicht störende Betriebe zulässig. Kernzone KII, nur Gewerbe zulässig

3 Auf den im Zonenplan speziell bezeichneten Flächen sind nur nicht oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit den betriebszugehörigen Wohnungen zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.