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Art. 5 · Einordnungsanforderungen
BZO Stammheim · S. 6 · Original-PDF
Grundsatz
1In den Kernzonen werden an die architektonische und ortsbauliche Gestaltung besondere Anforderungen gestellt. Um-, Ersatzund Neubauten sollen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Orts- und Strassenbildes beitragen.
2 Bauten und Anlagen müssen sich sowohl in ihrer Gesamtwirkung als auch in einzelnen Aspekten wie Situierung und Ausmass, Gliederung und Dachform, Materialien und Farbgebung, Terrain- und Umgebungsgestaltung gut in die Umgebung einordnen. 6 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.