Art. 31 · Sonderbauvorschriften Gewerbezone
BZO Stammheim · S. 20 · Original-PDF
Grundsatz
1In der Gewerbezone können die nachfolgenden Erleichterungen beansprucht werden, sofern durch eine entsprechende Fassadengestaltung, Fassadengliederung und Farbgebung sowie eine Bepflanzung der Umgebung mit hochwachsenden Bäumen und Sträuchern eine gute Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild erzielt wird. Erleichterungen
2Folgende Erleichterungen sind zulässig:
- Erhöhung der zulässigen Baumassenziffer auf 4.0 m3/m2 - Erhöhung der zulässigen Gesamthöhe auf 12.5 m - Freigabe der Gebäudelänge - Wegfall der minimalen Grünflächenziffer Fachbeurteilung
3 Die Beanspruchung der Erleichterungen ist rechtzeitig vor der Baueingabe zu besprechen und mit der Baueingabe schriftlich zu beantragen. Die Gewährung der Erleichterungen setzen eine zustimmende Beurteilung durch eine von der Behörde im Einvernehmen mit der Bauherrschaft bezeichnete Fachinstanz voraus. Die Kosten gehen zulasten der Bauherrschaft
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