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Art. 32 · Waldabstandslinien
BZO Stammheim · S. 20 · Original-PDF
1 Für Neubauten auf Parzellen mit Waldabstandslinien gilt ein minimaler Strassenabstand von 3.5 m.
2 Klein- und Anbauten gemäss § 273 PBG dürfen im Waldabstandsbereich erstellt werden, wobei sie einen minimalen Waldabstand von 10 m einzuhalten haben. 20 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim 8. ERGÄNZENDE BAUVORSCHRIFTEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.