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Art. 24 · Grundmasse
BZO Stammheim · S. 17 · Original-PDF
Es gelten folgende Grundmasse:
- Baumassenziffer max. 3.5m3/m2 - Grünflächenziffer
min. 15 % - Grundabstand min. 5 m
–Grundabstand gegenüber angrenzenden Zonen mit Wohnnutzung min. 8 m - Gesamthöhe max. 10.5 m - Gebäudelänge max. 50.0 m
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.