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Art. 45 · Besondere Verhältnisse
BZO Andelfingen · S. 19 · Original-PDF
Büro-, Gewerbe- und Industriebauten Bei anderen Nutzungen, im Speziellen für Büro- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industriebauten sowie bei besonderen Verhältnissen ist die Zahl der Pflichtparkplätze auf die jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen. Als Richtlinie gilt dabei die kantonale Wegleitung zur Ermittlung des Parkplatz-Bedarfs.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.