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Art. 46 · Kernzone
BZO Andelfingen · S. 19 · Original-PDF
Ersatzabgabe Für nicht realisierbare Parkplätze in der Kernzone ist entsprechend §§ 246 ff PBG und Gebührenreglement des Gemeinderates Ersatzabgabe zu leisten oder sich in einer Parkierungsanlage einzukaufen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.