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Art. 40 · Unterirdische Gebäude
BZO Andelfingen · S. 18 · Original-PDF
Strassen- und Wegabstand Wo keine Baulinien festgelegt sind, haben unterirdische Gebäude einen Abstand von 3.50 m gegenüber kommunalen Strassen und Wegen einzuhalten. 8.2 Garagen und Abstellplätze
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.