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Art. 41 · Pflichtparkplätze
BZO Andelfingen · S. 18 · Original-PDF
Bei Wohnungen ist pro 100 m2 Bruttogeschossfläche
1Fahrzeugabstellplatz, jedoch mindestens 1 Fahrzeugabstellplatz pro Wohnung zu schaffen. In den Kernzonen ist mindestens 1 Fahrzeugabstellplatz pro Wohnung zu schaffen. Abstellplätze für Motorfahrzeuge
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.