← BZO Andelfingen · Inhaltsverzeichnis
Art. 34 · Standortwahl
BZO Andelfingen · S. 17 · Original-PDF
Unauffälligkeit
Bewilligungspflicht Medienempfangsanlagen sollen nur unauffällig in Erscheinung treten; dies ist mit einer entsprechenden Grössen-, Farb- und Standortwahl zu erreichen.
In der Kernzone sind diese Anlagen bewilligungspflichtig. Sie sind unauffällig zu platzieren. 7.3 Aussichtsschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.