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Art. 33 · Mehrausnützung

BZO Andelfingen · S. 17 · Original-PDF

Ausnützungsverschiebungen Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf durch Ausnützungsverschiebungen die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 20 % der zonengemässen Ausnützung bei Regelbauweise übersteigen.

7.2 Medienempfangsanlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.