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Art. 6.2 · Nutzungsziffer
BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 11 · Original-PDF
6.2 Nutzungsziffer Die Nutzungsziffer bestimmt in Prozenten das Verhältnis der Nutzungsfläche zur massgebenden Parzellenfläche. Die Zonenvorschriften legen fest, welche Bauten oder Bauteile nicht zur überbauten Fläche gerechnet werden (§ 48 RBV).
Die Nutzfläche entspricht der Summe aller Vollgeschossflächen.
Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet:
–offene Bauteile wie Hallen, Wohnbalkone und dergleichen
–Dach- und Sockelgeschosse, auch wenn sie zu Wohnzwecken ausgebaut werden
–nutzungsfreie Bauten gemäss Ziffer 6.3
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.