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Art. 14 · 6.10 Fassaden- und Gebäudehöhe für Nebenbauten

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 14 · Original-PDF

14 6.10 Fassaden- und Gebäudehöhe für Nebenbauten VG VG SG VG SG SG GH FH max. 1.0 m SH Dachgeschoss Vollgeschoss Sockelgeschoss < > > > < > > a+b d

f e g h 0.4 x c 0.25 x c oder 3.0 m bei Fassadenlänge > 12.0 m 0.5 m 1.6 m (exkl. Giebeldreick) 1.0 m (Schrägmass) 0.5 m (Schrägmass) 14. SPEZIALZONE FÜR PRIVATE SPORT- UND ERHOLUNGSANLAGEN Im Bereich der private Sport- und Erholungsanlagen ist das Wasserschutzzonenreglement vom 7. März 1978 zu beachten. 14 SPEZIALZONE FÜR PRIVATE SPORT- UND ERHOLUNGSANLAGEN In diesen Zonen dürfen nur private Sport- und Erholungsanlagen erstellt werden. Nutzung und Bauweise werden unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen fest-gelegt. Für Hochbauten gilt zudem das Wasserschutzzonenreglement vom 7. März 1978.

Die Freiflächen sind ökologisch sinnvoll zu gestalten. Für die Bepflanzung sind einheimische, standortgerechte Baum- und Straucharten zu verwenden.

VGVG SG
VGSG
SG

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.