Art. 11 · KOMMENTAR
BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 18 · Original-PDF
11 Bemessung der Gebäudehöhe
Mit der Staffelung der Gebäude wird auf Geländeneigungen Rücksicht genommen. + 11/16 m + 11/16 m + 11/16 m + 0 m + 0 m + 0 m 11 BEMESSUNG DER GEBÄUDEHÖHE IN DEN G-ZONEN Die Gebäudehöhe wird bei Gewerbebauten vom höchsten Schnittpunkt der Fassade mit dem gewachsenen Terrain bis zur Oberkante der Dachkonstruktion gemessen. Das so ermittelte Höhenmass gilt für die Gebäudetiefe von 16 m. Von dort aus wird das Gebäudeprofil für jeweils weitere 16 m Gebäudetiefe neu angesetzt.
Der Gemeinderat kann bei Aufschüttung grösserer Geländewannen, aus kanalisationstechnischen Gründen usw., Ausnahmen gestatten. Einzelne höhere Bauten und Bauteile, die aus betrieblichen oder technischen Gründen vorgesehen sind, können vom Gemeinderat gestattet werden, wenn dadurch keine öffentlichen und nachbarlichen Interessen verletzt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.