Art. 10 · WOHN- UND WOHN-GESCHÄFTSZONEN
BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 10 · Original-PDF
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WOHN- UND WOHN-GESCHÄFTSZONEN Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet:
–Dachvorsprünge bis zu 1.0 m Ausladung
–aussenliegende Keller- und Eingangstreppen, Stützmauern, äussere Lichtschächte und dergleichen
–Pergolen
–nutzungsfreie Bauten gemäss Ziffer 6.3 10 MAXIMAL-NUTZUNGSMASSE IN DEN G-ZONEN 10.1 Gewerbezone G0
Gebäudehöhe
keine Bauten zulässig 10.2 Gewerbezone G1 Gebäudehöhe
11 m 10.3 Gewerbezone G2 Gebäudehöhe
16 m 10.4 Gebäudehöhen entlang Zonengrenzen Dort wo die Gewerbezonen direkt an Wohn- und Wohn-Geschäftszonen grenzen, dürfen die Gewerbebauten bis auf eine Tiefe von 15 m nicht höher sein, als es das Gebäudeprofil der angrenzenden Zonen zulässt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.