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Art. 5 · Spezialzonen Eifeld 1 und 2 SpE1, SPE24F

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 6 · Original-PDF

Spezialzonen Eifeld 1 und 2 SpE1, SPE25 siehe Erwägungen RRB

1In den Spezialzonen Eifeld sind reine güterverkehrsintensive Betriebe (z.B. Logistik, Distribution, Lager) ausgeschlossen.

2Die Anordnung der Nutzungen und die Baustruktur haben auf die hinterliegenden Wohngebiete Rücksicht zu nehmen.

3Im Rahmen eines Quartierplanes mit einer Mindestfläche von 4000 m2 darf in Abweichung zu § 23, Abs. 1 + 5 RBG ein Anteil an Wohnnutzungen von maximal 65 % der in der Quartierplanung ausgewiesenen Bruttogeschossfläche (inkl. Bestand) realisiert werden. Das Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten ist dabei unter gegenseitiger Rücksichtnahme sinnvoll zu lösen.

4 1.8 Aussage zu Umfang und Art der zulässigen mässig störenden Betriebe fehlt 5 1.9 Nutzungsart entspricht einer Gewerbezone gemäss Art. 2 Zonenreglement Siedlung Gelterkinden

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.